ALG ANHÄNGER · Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welchen Führerschein benötige ich für einen Anhänger?

Das hängt vom zulässigen Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger ab (Klasse B, B96 oder BE). Nennen Sie uns Ihr Zugfahrzeug – wir beraten Sie gern.

Wie läuft die Zulassung ab?

Die Anhänger werden mit den erforderlichen Fahrzeugpapieren (z. B. COC) geliefert. Gebremste Anhänger sind zulassungspflichtig, bei ungebremsten hängt es von Bauart und Gewicht ab. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Zulassung.

Was bedeuten zulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast und Leergewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht ist das Maximum von Anhänger plus Ladung. Die Nutzlast ist die Differenz zum Leergewicht des Anhängers.

Was ist der Unterschied zwischen gebremst und ungebremst?

Gebremste Anhänger haben eine Auflaufbremse und dürfen schwerer sein. Ungebremste Anhänger sind auf maximal 750 kg zulässiges Gesamtgewicht begrenzt.

Liefern Sie auch zu mir?

Senden Sie uns Modell und Postleitzahl – wir prüfen die Lieferung und nennen Ihnen Kosten und Termin im Angebot. Eine Abholung ist nach Absprache ebenfalls möglich.

Welche Garantie gilt?

Garantie und Gewährleistung richten sich nach Hersteller und Zustand (Neu/Gebraucht) und werden im Angebot ausgewiesen.

Kann ich einen Anhänger finanzieren?

Ja, über die Seite Finanzierung / Anfrage können Sie unverbindlich einen Finanzierungsvorschlag anfordern.

Wie bekomme ich ein Angebot?

Über den Button „Angebot anfordern“ auf jeder Produktseite oder über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich.

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